Der (Betriebs)Einnahmenbegriff im Ertragsteuerrecht: vor Betriebseröffnung, bzw nach Betriebsaufgabe; Beispiele: Abfindungen, Ablösezahlungen, Anschlussgebühren und Baukostenzuschüsse, Betriebssteuern, Brauereivergütungen, durchlaufende Posten, Entschädigungen, Fremdgelder, Geschenke, Gratisflüge, Kursgewinne, Preise, Sanierungsgewinne, Schadenersatz, Schmerzengeld, Wertsicherungsbeträge, Zinsen; Einnahmen gemäß § 15 EStG
Ryda Wolfgang, Langheinrich Gertraude, FJ 291/2004

