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EStG 1988 § 7 Abs 1

Dezember 2004

344
Klientenstock eines Wirtschaftstreuhänders nach dessen Veräußerung solange kein abnutzbares Wirtschaftsgut als der bisherige Kanzleiinhaber die Klienten weiter (mit)betreut; Nutzungsdauer eines Klientenstocks mindestens drei Jahre

VwGH 07.10.2003 99/15/0257, 0258
ÖStZB 2004/50

345
Über die Abnutzbarkeit bildender Kunst - Die Nichtabnutzbarkeit ist kein Wesensmerkmal von Werken der bildenden Kunst; die Qualifizierung eines Wirtschaftsgutes als Kunst ist nicht per se AfA-schädlich

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