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EStG 1988 § 4 Abs 4 Z 1 lit b

Dezember 2004

312
Beiträge eines Rechtsanwaltes zu einer privaten Krankenversicherung können auch nach Ergehen der RL 9a für die Ausübung des RA-Berufs nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden; offensichtliche Unrichtigkeit der Anerkennung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Betriebsausgaben

VwGH 01.07.2003 97/13/0230
ÖStZB 2004/288
SWK R 9 143/04

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