Beiträge eines Rechtsanwaltes zu einer privaten Krankenversicherung können auch nach Ergehen der RL 9a für die Ausübung des RA-Berufs nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden; offensichtliche Unrichtigkeit der Anerkennung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Betriebsausgaben
VwGH 01.07.2003 97/13/0230
ÖStZB 2004/288
SWK R 9 143/04

