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5. Verrechnungs- und Vortragsgrenzen bei Verlusten

Haeseler/Szauter1. AuflNovember 2002

Die nachfolgend angeführten Änderungen wurden im Rahmen des Bundesbegleitgesetz 2001 beschlossen und gelten somit ab der Veranlagung 2001.

Der dem § 2 EStG '88 neu eingefügte Absatz 2b lit. B Z. 2 sieht vor, dass vortragsfähige Verluste im Sinne des Einkommensteuergesetzes nur im Ausmaß von 75 % des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden können.

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