Ein Unternehmen kauft mit 27. 12. 2000 eine Maschine, deren Anschaffungskosten ATS 50,0 Mio zzgl. UST betragen.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschine ist mit fünf Jahren anzunehmen.
Besonderheit: Die Maschine kann erst ab 7. 1. 2001 genutzt werden, da bis dahin Betriebsurlaub im Unternehmen.

