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Hitzeschutzverordnung

ArbeitnehmerschutzHitzeschutzNogaFebruar 2026

Die mit 1.1.2026 in Kraft getretene Hitzeschutzverordnung – Hitze‑V verpflichtet Arbeitgeber zum Schutz von Arbeitnehmern bei Arbeiten im Freien vor Hitze und natürlicher UV‑Strahlung. Sie ergänzt das ASchG durch konkrete Maßnahmen zum Hitze‑ und UV‑Schutz, deren verpflichtende Umsetzung ab einer Hitzewarnung der Stufe 2 erfolgen muss. Vorgeschrieben sind u. a. UV‑Schutzkleidung, Kopfschutz, Trinkwasser, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Kühlung von Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln. Weiters sind besondere Informations- und Unterweisungspflichten vorgesehen.

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