Art 41 GRC garantiert ein „Recht auf eine gute Verwaltung“, das über den Umweg allgemeiner Rechtsgrundsätze auch für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts relevant ist. In diesem Briefing wird gefragt, wie „gute Verwaltung“ im Sinne der von dieser Bestimmung umfassten Garantien in Zeiten generativer künstlicher Intelligenz (GenAI) verstanden werden kann.

