Augenschein
Gutachten
Das schriftlich abgefasste Gutachten ist der Prototyp eines Gutachtens im Verwaltungsverfahren wie auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Gleichwohl kann es in besonderen Fällen auch im Verwaltungsverfahren, etwa im Rahmen einer Augenscheinsverhandlung oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in einer mündlichen Verhandlung vor den VwG, zur Erstattung eines mündlichen Gutachtens oder zur mündlichen Ergänzung eines schriftlich bereits erstatteten Gutachtens kommen.