Die Feststellung und Mitteilung von Erfahrungssätzen ist ebenfalls eine sachverständige Tätigkeit. Das VwG hat in diesem Fall einen Sachverständigen auszuwählen, der aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung oder besonderer Fachkunde durch lang währende Beobachtung gleichartiger Geschehnisse und Tatsachen entsprechende Erfahrungssätze mitteilen kann. Erfahrungssätze können, müssen aber nicht wissenschaftliche Erkenntnisse sein. Sie können auch die praktische Erfahrung und die Alltagserfahrung sein.167 Wichtige Quelle von Erfahrungssätzen sind Experimente oder Beobachtungen. Derartige Quellen sind im Gutachten offenzulegen.
