In den AVB der Berufshaftpflichtversicherung der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe finden sich noch weitere Risikoausschlüsse, die auf den Ausschluss von reinen Vermögensschäden aus bestimmten risikoträchtigen beruflichen Tätigkeitsbereichen abzielen. Diese sind in der Berufshaftpflichtversicherung nur einzelner Berufsgruppen normiert.
