Die Angehörigenklausel steht schon seit Jahrzehnten in der AGB-Kritik. Insb das Kollusionsargument, welches zur Rechtfertigung der Angehörigenklausel angeführt wird, wird als zu pauschal kritisiert.5477 Zudem wird vorgebracht, dass angesichts des weiten Personenkreises an Verwandten, deren Kreis weit über die heute nur noch übliche Kernfamilie hinausgeht, kaum eine echte wirtschaftliche Einheit gegeben sei, die das Eigenschadenargument rechtfertige.5478 Die Angehörigenklausel sei in anderen Sparten der Versicherungswirtschaft, wie etwa in der Sachversicherung (zB in der Kaskoversicherung, von einem etwaigen Selbstbehalt abgesehen) oder in der Unfallversicherung, auch kein Deckungsausschluss mehr. Damit komme es im Spartenvergleich zu Wertungswidersprüchen.5479
