a) Beraterfunktion
Beweislast
Risikoausschluss „wirtschaftliche Tätigkeiten“
Rechts- und wirtschaftsberatende Berufsträger sind in erster Linie Berater. Sie unterstützen Mandanten iZm der Ausgestaltung rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ihres persönlichen, rechtlichen und unternehmerischen Handelns. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, gewerbliche Vermögensberater, Wertpapierfirmen sind daher nicht (jedenfalls nicht primär) Entscheider über rechtliche oder unternehmerische Risiken, die ihre Mandanten zu verantworten haben.