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E. Der aufsichtsratsähnliche Beirat (Melzer)

Melzer2. AuflJänner 2022

Beirat

Unvereinbarkeit

1142
Die Möglichkeit einen Beirat mit ähnlichen Aufgaben wie den Aufsichtsrat einer Privatstiftung zu betrauen, führte in Lehre und Rspr zu einer Diskussion darüber, ob die Unvereinbarkeitsbestimmung des § 23 Abs 2 zweiter Satz PSG für den Aufsichtsrat analog auf einen aufsichtsratsähnlichen Beirat anzuwenden sei. Mit anderen Worten, ob es unzulässig ist, einen aufsichtsratsähnlichen Beirat mehrheitlich mit Begünstigten zu besetzen.16181618Für einen Überblick über den Meinungsstand siehe Melzer, Das österreichische Privatstiftungsrecht und das neue liechtensteinische Stiftungsrecht im Vergleich 144 f.

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