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A. Einleitung (Melzer)

Melzer2. AuflJänner 2022

Beirat

Organe

1113
Das PSG eröffnet dem Stifter die Möglichkeit, neben den zwingenden Organen sog weitere Organe gem § 14 Abs 2 PSG vorzusehen. Die (grundsätzlich frei wählbare) Bezeichnung derartiger weiterer Organe bzw Gremien reicht von (Familien-, Stiftungs-) Beirat bis hin zu Stifter- oder Begünstigtenversammlungen.15601560In weiterer Folge wird die Bezeichnung Beirat als Synonym für weitere Organe im Sinne des § 14 Abs 2 PSG verwendet. Trotz dieser unterschiedlichen Namensgebung haben diese Organe in der Regel ein und dieselbe Zielsetzung gemeinsam: Den Stiftern und ihren Familienangehörigen soll die Möglichkeit einer Einflussnahme bzw Kontrolle des Stiftungsgeschehens eröffnet werden.15611561Siehe Arnold, Aufsichtsrat aktuell 5/2005, 25. Die Materialien zum PSG15621562Siehe ErlRV zu § 15 Abs 2 PSG, abgedruckt bei Arnold, PSG3 725 ff. führen dazu aus: „Will der Stifter dem Begünstigten eine besondere Funktion in der Privatrechtsstiftung einräumen, so kann er – was in der internationalen Praxis oft getan wird – einen „Beirat“ mit kontrollierender oder sogar bis zu einem gewissen Grad weisungsgebender Funktion einrichten.“ Laut einer statistischen Erhebung ist bei rund zwei Drittel der österreichischen Privatstiftungen zumindest die Möglichkeit vorgesehen, solche weiteren Organe einzurichten.15631563 Kalss/Bertleff/Lutz, Empirische Zahlen nach 20 Jahren Privatstiftungsgesetz, in Kalss (Hrsg), Aktuelle Fragen des Stiftungsrechts (2014) 35. Im Zusammenhang mit diesen weiteren Organen nach § 14 Abs 2 PSG ergeben sich zahlreiche Rechtsfragen. Beispielsweise die Frage nach der Organqualität eines Beirates oder wie weitreichend die Rechte, die einem Beirat übertragen werden, sein dürfen. Das zulässige Ausmaß der Übertragung von Rechten an einen Beirat hängt zudem auch ganz wesentlich davon ab, ob dieser mehrheitlich mit Begünstigten, deren nahen Angehörigen oder sonstigen in § 15 Abs 2, 3 und 3a PSG genannten Personen besetzt ist oder nicht.15641564Siehe hierzu Kapitel Beirat Aufgaben Rz 1124 ff.

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