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1. Allgemeines (Meindl)

Meindl2. AuflJänner 2022

Geldwäsche

Wirtschaftlicher Eigentümer

917
Mit 15.1.2018 trat in Österreich das WiEReG (= Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz), BGBl I Nr. 136/2017, in Kraft, mit dem die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt wurde. Auf dessen Basis wurde das sog Register der wirtschaftlichen Eigentümer eingerichtet. Dieses Register enthält

Seite 349

die Daten der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts. Unter wirtschaftlichen Eigentümern versteht man diejenigen natürlichen Personen, denen das Eigentum an einer Gesellschaft, Stiftung oder einem Trust letztendlich wirtschaftlich zugerechnet werden kann.14011401Vgl Märzendorfer, Grundlagen des Wirtschaftliche Eigentümer Registers (WiEReG), GES 2018, 91.

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