Geldwäsche
Wirtschaftlicher Eigentümer
Mit 15.1.2018 trat in Österreich das WiEReG (= Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz), BGBl I Nr. 136/2017, in Kraft, mit dem die 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt wurde. Auf dessen Basis wurde das sog Register der wirtschaftlichen Eigentümer eingerichtet. Dieses Register enthält
<i>Meindl</i> in <i>Müller/Melzer</i> (Hrsg), Stiftungsmanagement<sup>Aufl. 2</sup> (2022) 1. Allgemeines, Seite 349 Seite 349
die Daten der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts. Unter wirtschaftlichen Eigentümern versteht man diejenigen natürlichen Personen, denen das Eigentum an einer Gesellschaft, Stiftung oder einem Trust letztendlich wirtschaftlich zugerechnet werden kann.