a) Grundlegendes
aa) Besteuerungsfolgen der Zuwendung an (inländische) Privatpersonen
Einkommenssteuer
Steuer
Zuwendungen von österreichischen Privatstiftungen an Begünstigte, die natürliche Personen sind, stellen grds Einkünfte aus Kapitalvermögen gem § 27 Abs 5 Z 7 EStG dar, die gem § 27a EStG dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen.