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zu § 10 BRWO

Lindmayr8. AuflJuni 2015

1011
(1) In neu errichteten Betrieben hat die Betriebs-(Gruppen-)versammlung binnen vier Wochen nach dem Tage der Aufnahme des Betriebes den Wahlvorstand für die erstmalige Wahl eines Betriebsrates zu wählen.

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