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zu § 10 BAO (Unger)

Unger1. AuflDezember 2015

§ 10. (aufgehoben durch BGBl I 2013/14, seit 1. 1. 2013)

Die Aufhebung des § 10 durch das FVwGG 2012 erfolgte, weil die Haftungsbestimmung keine praktische Bedeutung hat (ErläutRV 2007 BlgNR XXIV. GP 14).

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