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Kunstförderungsgesetz § 3 Abs 3

Scherff59. AuflDezember 2011

1367
Steuerbefreiungen nach Kunstförderungsgesetz für „vergleichbare Leistungen“: Voraussetzungen für „Vergleichbarkeit“; Begriff des „Entgeltcharakters“

BMF 29.11.2011 010203/0576-VI/6/2011
ÖStZ 2011/1068, 592



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