Die hier aufgeworfenen Thesen beinhalten einige persönliche Prognosen der Verfasser, die vor allem auf langjährigen eigenen Beobachtungen und Erfahrungen in leitender Funktion einer Rechtsabteilung beruhen, die aber durch zahlreiche Gespräche mit Berufskollegen, einschlägige Studien und Veröffentlichungen bestätigt werden. Sie sollen Denkanstöße geben, die individuell angepasst auf die konkrete Situation der jeweiligen Unternehmensrechtsabteilung fortzuentwickeln sind. Die Thesen sind im Übrigen nicht abschließend. So wurde etwa das zweifellos wichtige Thema Legal Tech in all seinen Facetten hier nicht weiter beleuchtet, weil es dazu bereits umfangreiche Literatur im deutschsprachigen Raum gibt.48
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