Hinweis:
Die KSt ist die ESt der Körperschaften. Sie beruht auf dem „Trennungsprinzip“. Danach haben Körperschaften eine eigene juristische Identität und können somit auch selbst Steuersubjekt von Personensteuern sein. Die Körperschaft ist von ihren Mitgliedern strikt zu unterscheiden. Das hat Auswirkungen auf die Behandlung des Gewinnes, der ertragsteuerlich direkt bei der Körperschaft und nicht bei den Mitgliedern erfasst wird, aber auch bei einem Verlust, der in der Körperschaft bleibt und nur dort ausgleichs- bzw vortragsfähig ist. Erst ausgeschüttete Gewinnanteile unterliegen der Besteuerung bei den Mitgliedern.

