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GebAG

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

(Gebührenanspruchsgesetz) regelt den Anspruch von Zeugen, Sachverständigen, Dolmetschern, Geschworenen und Schöffen im gerichtlichen Verfahren und dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft (gilt nicht für die dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft gem § 75 Abs 4 ASGG, § 126 Abs 2a StPO zur Verfügung gestellten Dolmetscher).

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