Gutachten
Schlüssigkeit
Hat der Sachverständige einmal sein Gutachten erstattet, liegt es an der Behörde, dieses zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung hat die Behörde im Wesentlichen die Frage abzuklären, ob das Gutachten schlüssig,110 vollständig111 und frei von Widersprüchen ist.112 Ferner ist es auch dahingehend zu überprüfen, ob es fachlich fundiert und richtig ist.