Steuerfallen iZm der Betriebsaufgabe: Kein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang; Nichtvorliegen einer Erwerbstätigkeit; Betriebsübergabe statt Betriebsaufgabe; Weiterführung des Betriebs, wenn auch in stark vermindertem Ausmaß; falsche Berechnung des Aufgabegewinns; umsatzsteuerlicher Eigenverbrauch bei Betriebsaufgabe
Draxler Peter, SWK Heft 16/2010 S 558

