Direktvermarktung (Ab-Hof-Verkauf, Buschenschank) eines Landwirtes in größerem Umfang als nicht mehr zur landwirtschaftlichen Urproduktion zuordenbare Tätigkeit; auch kein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb
VwGH 16.09.2003 99/14/0228
ÖStZ 2004/184
SWK R 20 546/04

