Sachverhalt:
Gernot Schwarz (siehe Beispiel 92) lebt seit 10. 6. 2015 getrennt von seiner Ehegattin, bei der auch die gemeinsame Tochter Katharina (15 Jahre) lebt. Die monatlichen Unterhaltszahlungen von 350,- werden vereinbarungsgemäß jeden 1. des Monats überwiesen. Für Juni hat er ebenfalls 350,- gezahlt, den Betrag hat er gemeinsam mit dem Juli-Unterhalt überwiesen.

