Sachverhalt:
Christine Nusterer macht in ihrer Arbeitnehmerveranlagung folgende Sonderausgaben geltend:
Rentenversicherung | 1.440,- |
Einbau einer Solaranlage im Einfamilienhaus | 12.000,- |
Kirchenbeitrag | 240,- |
Christine ist mit dem Rechtsanwalt Friedrich Nusterer verheiratet und hat vier Kinder. Als Bibliotheksangestellte bezieht sie ein Gehalt von 46.000,- (Bemessungsgrundlage). Die Kosten für die Solaranlage wurden von Friedrich bezahlt, da dieser aber ein Einkommen von wesentlich mehr als 60.000,- hat und daher keine Sonderausgaben geltend machen kann, macht Christine diesen Betrag im Rahmen ihres Höchstbetrages geltend.

