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BAO § 79

Scherff58. AuflDezember 2010

2311
Der Sachwalter ist nicht Verfahrenspartei; behördliche Erledigungen sind nicht an ihn zu richten (aber an ihn zuzustellen)

VwGH 30.09.2009 2009/13/0114
ÖStZB 2010/109, 181



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