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BAO § 207

56. AuflDezember 2008

2486
Verjährung im Abgabenverfahren und Finanzstrafverfahren und deren Bedeutung für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige

Cserny Alexander, UFS 76/2008
UFS 117/2008
UFS 110/2008

2487
Bemessungsverjährung bei der Normverbrauchsabgabe - NoVA keine Verbrauchsteuer und unterliegt daher der allgemeinen Verjährungsfrist von 5 Jahren

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