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BAO § 162

56. AuflDezember 2008

2429
Kapitalertragsteuerverkürzung durch Weigerung der Empfängerbenennung bei einer Kapitalgesellschaft

Doralt Werner, RdW 2008/69

2430
Empfängerbenennung: Ein „Zwischenschalten“ eines Unternehmens (in Liechtenstein) zur Abwicklung von Geschäften (Warenlieferungen), lässt dieses noch nicht zur Briefkastenfirma werden; es kann sich aber allenfalls bei Vorliegen der Voraussetzungen um Missbrauch handeln

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