1. E OGH 2 Ob 33/04y596
In 2 Ob 33/04y lenkte der 15 Jahre alte Halbbruder der Halterin, ohne vorher deren Erlaubnis eingeholt zu haben oder einen Führerschein zu besitzen, deren Kfz und beschädigte in der Folge damit den PKW des Klägers. Den Fahrzeugschlüssel hatte die Halterin, die gerade arbeiten war, bei sich, nicht jedoch den Reserveschlüssel, den der Halbbruder in der gemeinsamen Wohnung nach viertelstündiger Suche auf einem 160 bis 170 cm hohen Kühlschrank liegend fand. Damit konnte er das versperrte und durch Lenkradsperre gesicherte, vor dem Wohnhaus parkende Kfz der Halterin in Betrieb nehmen.

