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Aussonderung

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

ist das Recht des dinglich oder persönlich Berechtigten, einen Gegenstand (Fahrnis/Recht) im Zuge eines Insolvenzverfahrens eines Dritten herauszufordern (§ 44 IO). Dies ist ähnlich der → Exszindierung.



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