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AMPFG § 2 lit b

Scherff60. AuflDezember 2012

1809
Höhe der Auflösungsabgabe 2013: 113 €

ARD 6293/1/2013
BGBl II 2013/29, ausgegeben am 16.1.2013

1810
Die neue Auflösungsabgabe: Grundsätzliches, Ausnahmen; bei welchen Beendigungen von Dienstverhältnissen fällt die Abgabe an; was gilt bei strittigen Beendigungen; Fallbeispiele und Antworten auf Zweifelsfragen

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