Neuvermögen
Substiftung
Auch bei Errichtungen von neuen Privatstiftungen durch bestehende Privatstiftungen und Übertragung von Vermögenswerten von der „Mutterstiftung“ auf die von ihr errichtete Privatstiftung ist bzgl der steuerlichen Konsequenzen zu unterscheiden, ob „Alt-oder „Neuvermögen“ vorliegt.