Sonstige Bezüge sind Bezüge, die der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber erhält (insbesondere Weihnachts- und Urlaubsgeld). Die sonstigen Bezüge sind teilweise steuerlich begünstigt (§ 67):
Die Besteuerung der sonstigen Bezüge unterbleibt, wenn diese (und ein Sechstel der laufenden Jahresbezüge) im Jahr max € 2.100 betragen (Freigrenze).
