Es kommt vor, dass die rechnerische Einkommensteuer nach Abzug der Absetzbeträge negativ würde. Daraus entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung der „negativen“ ESt. Begrenzte Ausnahmen gibt es für Alleinverdiener (Alleinerzieher), Arbeitnehmer und Pensionisten (§ 33 Abs 7): Bei Alleinverdienern (Alleinerziehern) kann der AVAB oder AEAB gutgeschrieben werden.

