Die Rechtsnatur der Vertragspflichten bzw Obliegenheiten ist im Versicherungsvertragsrecht ein kontrovers erörtertes Thema. Hierzu haben sich im Versicherungsvertragsrecht drei Theoriestränge herausgebildet: die Voraussetzungstheorie, die Verbindlichkeitstheorie sowie die Rechtszwangstheorie.5512
