Baumgartner25. LfgOktober 2023
DRITTER TITELBilanz
§ 224 (1) In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.