9 ObS 5/89 | OGH | 24.05.1989 |
Veröff: GesRZ 1989,221 = WBl 1989,377 |
8 ObS 206/98x | OGH | 28.01.1999 |
nur: Die Vereinbarung mit dem Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, die Abfertigung aus dem bisherigen Angestelltenverhältnis nicht auszuzahlen, sondern insbesondere auf den Abfertigungsanspruch weiterhin das AngG anzuwenden und die als Angestellter zurückgelegten Zeiten einzubeziehen, hält einen Günstigkeitsvergleich im Sinne des § 3 ArbVG stand. Überdies wird der sozialpolitischen Funktion der Abfertigung als Versorgung und Überbrückung nach dem Verlust des Arbeitsplatzes durch das Hinausschieben der Fälligkeit eher Rechnung getragen als durch die Auszahlung bei einem Aufstieg in eine besser dotierte Position. (T1) |
8 ObA 92/01i | OGH | 13.09.2001 |
Ähnlich; Beisatz: Günstigkeitsvergleich für Vereinbarung über die Anrechnung der Zeiten als Heimarbeiter für das Arbeitsverhältnis ohne Auszahlung der Abfertigung. (T2); Veröff: SZ 74/157 |
9 ObA 67/18w | OGH | 30.08.2018 |
nur: Die Vereinbarung mit dem Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, die Abfertigung aus dem bisherigen Angestelltenverhältnis nicht auszuzahlen, sondern insbesondere auf den Abfertigungsanspruch weiterhin das AngG anzuwenden und die als Angestellter zurückgelegten Zeiten einzubeziehen, hält einen Günstigkeitsvergleich im Sinne des § 3 ArbVG stand. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19890524_OGH0002_009OBS00005_8900000_001
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