OGH 9ObA50/09g (RS0125436)

OGH9ObA50/09g29.10.2009

Rechtssatz

Der Arbeitgeber ist mangels rechtlichem Zusammenhangs nicht berechtigt, mit einer - wenn auch durch Konventionalstrafenvereinbarung gesicherten - Schadenersatzforderung wegen ungerechtfertigten vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers gegen dessen Lohnanspruch aufzurechnen.

Normen

EO §293 Abs3

9 ObA 50/09gOGH29.10.2009
9 ObA 97/13zOGH27.09.2013

Beisatz: Dasselbe gilt für die Aufrechnung der Forderung auf Rückersatz von Ausbildungskosten gemäß § 2d AVRAG mit dem pfändungsfreien Teil des Arbeitseinkommens. (T1); Veröff: SZ 2013/87

Dokumentnummer

JJR_20091029_OGH0002_009OBA00050_09G0000_001

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