OGH 9ObA274/89 (RS0029804)

OGH9ObA274/898.11.1989

Rechtssatz

Eine Konkurrenzklausel kann auch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden; hat der Arbeitgeber ihr Zustandekommen weder durch Ausübung eines erheblichen Druckes noch unter Vertrauensbruch erwirkt, ist sie auch gültig, wenn eine Gegenleistung vom Arbeitgeber überhaupt nicht gewährt wurde.

SW: Angestellte — Entgelt — Konkurrenzverbot — Wettbewerbsverbot — Beschränkung — Erwerbstätigkeit — Treuepflicht — gute Sitten — Sittenwidrigkeit — Gültigkeit — Dienstverhältnis

 

Normen

ABGB §879 BIIh
AngG §36 II

9 ObA 274/89OGH08.11.1989

Veröff: WBl 1990,242 = SZ 62/172

9 ObA 182/99aOGH15.12.1999

nur: Eine Konkurrenzklausel kann auch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19891108_OGH0002_009OBA00274_8900000_001

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