Normen
AngG §23 Abs1
9 ObA 22/11t | OGH | 27.07.2011 |
9 ObA 124/12v | OGH | 29.01.2013 |
Auch; Beisatz: Ein aus einem Zeitguthaben resultierender Entgeltanspruch ist dann, wenn das Ende des Durchrechnungszeitraums noch vor dem für die Abfertigungsbemessung maßgeblichen Jahr liegt und nur die Auszahlung in dieses Jahr fällt, jedenfalls kein Entgelt, das iSd § 23 Abs 1 AngG „für diesen Zeitraum gebührt“. (T1) |
9 ObA 8/14p | OGH | 29.04.2014 |
Auch; Beisatz: Die auf das letzte Jahr vor Beendigung des Dienstverhältnisses abstellende Durchschnittsberechnung kommt nur für eine Leistung des Arbeitgebers in Betracht, die für den letzten Monat (noch) gebührt. (T2) |
9 ObA 87/19p | OGH | 23.07.2019 |
Auch; Beisatz: Vom Dienstgeber dem Dienstnehmer gewährte Aktienoptionen sind nach § 2a ABRAG nicht in die Abfertigungsbemessung einzubeziehen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20110727_OGH0002_009OBA00022_11T0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)