OGH 9Ob34/12h (RS0128520)

OGH9Ob34/12h26.11.2012

Rechtssatz

Es stellt einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis nach § 38 BWG dar, wenn ein Kreditinstitut ohne Zustimmung des Kunden eine nicht titulierte Kreditforderung an einen nicht dem Bankgeheimnis unterliegenden Zessionar abtritt, ohne dass mit der Abtretung nach dem BWG anerkannte besonders geschützte Interessen verfolgt werden. Eine solche Abtretung ist nichtig.

Normen

ABGB §1392 B
ABGB §1392 H
BWG §38

9 Ob 34/12hOGH26.11.2012

Veröff: SZ 2012/127

9 Ob 62/16gOGH27.09.2017

Auch; Veröff: SZ 2017/107

7 Ob 20/18vOGH04.07.2018

Dokumentnummer

JJR_20121126_OGH0002_0090OB00034_12H0000_001

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