OGH 8ObA67/12d (RS0128403)

OGH8ObA67/12d27.11.2012

Rechtssatz

Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung (hier nach dem Tiroler Gemeinde‑VBG) entsprechen in Bezug auf das Merkmal „treue Dienste“ jenen, die nach § 20c GehG für Bundesbeamte maßgebend sind. Eine solche Zuwendung darf vom Dienstgeber grundsätzlich nur dann verweigert werden, wenn ein Vertrauensverlust durch objektive Gründe gerechtfertigt ist, die den Vertragsbediensteten einer Belohnung für treue Dienste unwürdig machen. Die Gewährung fällt daher nicht in das freie Ermessen des Dienstgebers.

Normen

GehG §20c
tir GdVBG §65
VBG §22

8 ObA 67/12dOGH27.11.2012

Veröff: SZ 2012/130

Dokumentnummer

JJR_20121127_OGH0002_008OBA00067_12D0000_001

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