8 ObA 67/12d | OGH | 27.11.2012 |
Veröff: SZ 2012/130 |
Dokumentnummer
JJR_20121127_OGH0002_008OBA00067_12D0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung (hier nach dem Tiroler Gemeinde‑VBG) entsprechen in Bezug auf das Merkmal „treue Dienste“ jenen, die nach § 20c GehG für Bundesbeamte maßgebend sind. Eine solche Zuwendung darf vom Dienstgeber grundsätzlich nur dann verweigert werden, wenn ein Vertrauensverlust durch objektive Gründe gerechtfertigt ist, die den Vertragsbediensteten einer Belohnung für treue Dienste unwürdig machen. Die Gewährung fällt daher nicht in das freie Ermessen des Dienstgebers.
8 ObA 67/12d | OGH | 27.11.2012 |
Veröff: SZ 2012/130 |
JJR_20121127_OGH0002_008OBA00067_12D0000_001
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