Spruch:
Die Zurückziehung des Revisionsrekurses wird zur Kenntnis genommen.
Begründung
Rechtliche Beurteilung
Der Masseverwalter hat mit Schriftsatz vom 5. 2. 2013 sein Rechtsmittel zurückgezogen.
Die Rücknahme ist in Analogie zu §§ 484, 513 ZPO bis zur Entscheidung über den Revisionsrekurs zulässig und mit deklarativer Wirkung zur Kenntnis zu nehmen (Zechner in Fasching/Konecny² IV/1 § 513 ZPO Rz 4 mwH; RIS-Justiz RS0110466, RS0042041 [T2, T3, T4]).
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