Normen
EKHG §1 I
8 Ob 84/12d | OGH | 13.09.2012 |
Beisatz: Eine Rolltreppe ist im Allgemeinen nicht als gefährliche Anlage zu qualifizieren. (T1)<br/>Veröff: SZ 2012/91 |
7 Ob 203/15a | OGH | 16.12.2015 |
nur: Ein Betrieb ist nur dann gefährlich, wenn die mit dem Betrieb verbundene Gefahr nach der Art des Betriebs regelmäßig und ganz allgemein vorhanden ist, nicht aber schon dann, wenn der Betrieb erst aufgrund besonderer Umstände gefährlich wird. (T2)<br/>Beisatz: Eine Person, die im privaten Kreis Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abschießt, unterliegt nicht generell der Gefährdungshaftung. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. (T3) |
2 Ob 45/17g | OGH | 24.10.2017 |
nur T2; Beisatz: Hier: Heißer Wannenboden in Rehabilitationsklinik – Gefährdungshaftung verneint. (T4)<br/>Veröff: SZ 2017/118 |
Dokumentnummer
JJR_20120913_OGH0002_0080OB00084_12D0000_001
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