OGH 8Ob636/88 (RS0030843)

OGH8Ob636/8819.4.1989

Rechtssatz

Spezifisches Schutzobjekt des Immissionsrechtes sind unmittelbar weder die Substanz des Grundstückes noch dessen Wert, noch auch die Person des Liegenschaftsnachbars, sondern vielmehr die aus dessen Eigentumsrecht fließenden Nutzungen oder Nutzungsmöglichkeiten (Jabornegg, Privates Nachbarrecht und Umweltschutz; ÖJZ 1983,367).

Normen

ABGB §364 A

8 Ob 636/88OGH19.04.1989

Veröff: JBl 1989,646

1 Ob 19/90OGH20.06.1990

Veröff: WoBl 1990,133

3 Ob 191/99fOGH24.05.2000
1 Ob 278/00iOGH27.02.2001

Vgl auch; Beisatz: Das Fehlen der Fischnährtiere wirkt sich unmittelbar auf das Wachstum der Fische aus und führt daher zu einer Vermögensminderung bei demjenigen, der einerseits berechtigt ist, die Fische zu fangen und zu verwerten, somit die nach § 364a ABGB relevante Nutzungsmöglichkeit hat, und andererseits gesetzlich verpflichtet ist, jährlich für den Besatz zu sorgen. Auch Schäden an den Fischnährtieren treffen demnach den Fischereiausübungsberechtigten. (T1)

3 Ob 193/03hOGH21.08.2003

Auch

Dokumentnummer

JJR_19890419_OGH0002_0080OB00636_8800000_002

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