OGH 8Ob634/91 (RS0047584)

OGH8Ob634/9112.12.1991

Rechtssatz

Ein den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entsprechendes Studium kann der Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit hinausschieben. Unter den Lebensverhältnissen der Eltern muß ihre gesamte persönliche Lebenssituation auf Grund ihrer Herkunft, ihrer Schulausbildung und Berufsausbildung, ihrer beruflichen und sozialen Stellung und insbesondere ihres laufenden Einkommens und ihrer Vermögenslage und dergleichen Umstände verstanden werden.

Normen

ABGB §140 Ca

8 Ob 634/91OGH12.12.1991

Veröff: EvBl 1992/73 S 332 = ÖA 1992,56

7 Ob 640/92OGH21.12.1992

nur: Ein den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entsprechendes Studium kann der Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit hinausschieben. (T1)

1 Ob 524/93OGH20.04.1993

Auch; nur: Unter den Lebensverhältnissen der Eltern muß ihre gesamte persönliche Lebenssituation auf Grund ihrer Herkunft, ihrer Herkunft, ihrer Schulausbildung und Berufsausbildung, ihrer beruflichen und sozialen Stellung und insbesondere ihres laufenden Einkommens und ihrer Vermögenslage und dergleichen Umstände verstanden werden. (T2)

4 Ob 108/98fOGH21.04.1998

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19911212_OGH0002_0080OB00634_9100000_004

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