OGH 8Ob517/81 (RS0059723)

OGH8Ob517/819.7.1981

Rechtssatz

Zur deliktischen Haftung des Geschäftsführer einer GmbH gegenüber Gläubigern der Gesellschaft im Kridafall: Wer ohne die erforderlichen Kenntnisse die Aufgabe eines Geschäftsführers einer GmbH übernimmt, dem ist in der Regel die sogenannte Übernahmsfahrlässigkeit oder Einlassungsfahrlässigkeit anzulasten (§ 6 StGB). Im Falle der Krida hat er daher - im Hinblick darauf, dass für dieses Delikt unbewusste Fahrlässigkeit genügt - auch für den Mangel der entsprechenden notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse - als einer Fahrlässigkeitskomponente - grundsätzlich einzustehen (§§ 6, 159 Abs 1 Z 2, 161 StGB).

Normen

ABGB §870 CI
GmbHG §25 Abs2
GmbHG §83
GmbHG §85
StGB §6 A4
StGB §159 Abs1 Z2
StGB §161

8 Ob 517/81OGH09.07.1981

Veröff: GesRZ 1982,56

13 Os 195/83OGH08.11.1984

Vgl auch; Veröff: SSt 55/76

12 Os 156/83OGH06.12.1984

Vgl auch; Beisatz: Hier: Vorstandsmitglied einer (Wohnbaugenossenschaft) Genossenschaft. (T1)

6 Ob 196/05zOGH01.12.2005

Vgl; Beisatz: Auch während eines anhängigen Konkurses besteht das Klagerecht von Gesellschaftsgläubigern (Altgläubigern und Neugläubigern) auf Schadenersatz, wenn der Anspruch auf Delikte des Organs der Gemeinschuldnerin gestützt wird. (T2); Beisatz: Hier: Geklagt ist eine OEG, die zivilrechtlich nach der Repräsentantenhaftung mithaftet. (T3)

3 Ob 75/06kOGH27.06.2006

Vgl auch; nur: Zur deliktischen Haftung des Geschäftsführers gegenüber Gläubigern der Gesellschaft: Im Falle der Krida hat er auch für den Mangel der entsprechenden notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse grundsätzlich einzustehen. (T4); Beisatz: Hier: Deliktische Haftung des Vorstandsmitglieds einer Aktien ausgebenden AG gegenüber einer vorsätzlich getäuschten Anlegerin. (T5)

1 Ob 51/12zOGH11.10.2012

Vgl

6 Ob 69/20wOGH20.05.2020

Vgl; Beisatz: Die Geschäftsführerhaftung nach § 25 GmbHG besteht auch bei fahrlässigem Fehlverhalten. (T6)

Dokumentnummer

JJR_19810709_OGH0002_0080OB00517_8100000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)