Rechtssatz
Die im § 26 Abs 2 1.Satz StVO vorgesehene Entbindung des Lenkers eines Einsatzfahrzeuges von allen nicht im Abs 3 dieser Gesetzesstelle erwähnte Verkehrsverboten oder Verkehrsbeschränkungen erlaubt im Hinblick auf das im § 26 Abs 2 2.Satz StVO verankerte Verbot der Gefährdung von Personen oder der Beschädigung von Sachen nicht eine völlig ungehemmte Art der Lenkung eines Einsatzfahrzeuges. Auch wenn der Lenker eines solchen Fahrzeuges nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung des § 20 Abs 2 StVO gebunden ist, hat er dennoch die Wahl seiner Fahrgeschwindigkeit unter Bedachtnahme auf die Entbindung der Einsatzfahrzeuge von sonstigen Verkehrsbeschränkungen den konkreten Verhältnissen anzupassen (8 Ob 192/77).
Auto
8 Ob 155/82 | OGH | 08.07.1982 |
Veröff: ZVR 1983/295 S 331 |
Dokumentnummer
JJR_19820708_OGH0002_0080OB00155_8200000_002
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